Wenn Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist, erhalten Sie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Ihres Kindes Kindergeld.
Bitte übersenden Sie uns eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die Meldung Ihres Kindes als Arbeitsuchender und den Vordruck LBV KG20.