Mit dem Eigenheimrentengesetz vom 29.07.2008 (BGBl. I, S. 1509) werden ab 2008 auch Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (sog. “Riester-Rente”) einbezogen, sofern sie
- Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen,
- vor der Versetzung in den Ruhestand Empfänger von Besoldung /Amtsbezügen waren und
- das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weitere Hinweise zur Privaten Altersvorsorge finden Sie hier.