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Steuer-ID

Fachliches Thema 02. Mai 2016

Steuer-ID

Ihre Steuermerkmale werden ab dem Jahr 2013 im Rahmen des ELStAM-Verfahrens (Elektronische Steuerabzugsmerkmale) vom Bundeszentralamt für Steuern an Ihren jeweiligen Arbeitgeber übermittelt. An diesem Verfahren kann der Arbeitgeber jedoch nur teilnehmen, wenn ihm Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bekannt ist. Solange der Arbeitgeber über keine elektronisch mitgeteilten Steuermerkmale verfügt, muss er den Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 6 vornehmen. Es ist also unbedingt erforderlich, dass Sie uns für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren Ihre Steuer-ID mitteilen.