Ich möchte meine Steuerklasse wechseln
Für eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten bzw. Heirat) ist ab 2012 nicht mehr die Meldebehörde der Gemeinde zuständig, sondern nunmehr das örtliche Finanzamt.
Für eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten bzw. Heirat) ist ab 2012 nicht mehr die Meldebehörde der Gemeinde zuständig, sondern nunmehr das örtliche Finanzamt.