Entsprechend der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes der Länder vom 09. Dezember 2023 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten zum 01. Februar 2025 um 5,5%. Diese Erhöhung erreicht zusammen mit der bereits erfolgten Tariferhöhung zum 01. November 2024 einen Mindestbetrag von 340 Euro (bei Vollbeschäftigung).
Die Entgelte für die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden, sowie für die unter den TV Prakt-L fallenden Praktikanten, werden ab 01. Februar 2025 um einen Festbetrag von 50 Euro (bei Vollbeschäftigung) erhöht.