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Beihilfe: Neuerungen beim Beihilfestatus im Kundenportal

Artikel 20. April 2023

Beihilfe: Neuerungen beim Beihilfestatus im Kundenportal

Im Kundenportal des LBV steht Ihnen der Beihilfestatus zur Verfügung. In diesem können Sie prüfen, ob Ihr Beihilfeantrag bei uns eingegangen ist und welchen Bearbeitungsstand dieser hat.

Hierzu melden Sie sich bitte mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten im Kundenportal an. Im Anschluss daran wechseln Sie im Menüpunkt „Service“ in die Auswahl „Beihilfestatus“.

 

Im Beihilfestatus werden Ihnen Ihre letzten 10 Beihilfeanträge angezeigt. Sobald Ihr elektronischer Beihilfeantrag (mittels Beihilfeantrag Online oder App gestellt) bei uns eingegangen bzw. Ihr Papierantrag digitalisiert worden ist, ist hier ein Eintrag vorhanden.

Bisher sind Ihnen die Status  „Antragseingang“, „Antrag in Bearbeitung“ und „Beihilfe wurde ausgezahlt“ angezeigt worden. Hier haben wir nun Anpassungen vorgenommen, um den Weg Ihres Beihilfeantrags in unserem Beihilfeabrechnungssystem BABSY+ transparenter zu gestalten. Näheres zu unserem Beihilfeabrechnungssystem BABSY+ können Sie auf der Seite Das neue Beihilfeabrechnungssystem PLUS (landbw.de) nachlesen.

Die bisher vorhandenen Statusmeldungen sind geändert worden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die neuen Statusmeldungen vorstellen:

„Antragseingang Digitalisierung/Vorprüfung“
Diesen Status erhält Ihr elektronischer Beihilfeantrag, sobald dieser im LBV eingegangen ist. Der Papierantrag erhält den Status nach der Digitalisierung. Diesen Status behält Ihr Beihilfeantrag solange er sich in der Vorprüfung befindet. 

„Antragseingang Abrechnungssystem“
Sobald Ihr Beihilfeantrag an das Beihilfeabrechnungssystem übergeben worden ist, ändert sich der bisherige Status in den Status „Antragseingang Abrechnungssystem“.

„Beihilfe wird ausgezahlt“
Diesen Status erhält Ihr Beihilfeantrag sobald dieser im Beihilfeabrechnungssystem bearbeitet worden ist und für die Auszahlung der festgesetzten Beihilfe bereitsteht. 

„Beihilfe wurde ausgezahlt“ 
Sobald die Beihilfe ausgezahlt worden ist, ändert sich der Status Ihres Beihilfeantrags in diese Statusmeldung. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr mit der Post übersandter Beihilfeantrag zu Beginn mit einem identischen Antrags- und Eingangsdatum im Beihilfestatus angezeigt wird. Dieses spiegelt das Datum des Eingangs im Landesamt wieder. Erst wenn Ihr Beihilfeantrag im Prüfprogramm verarbeitet wird, ändert sich das Antragsdatum in das Datum, welches auf dem Antragsvordruck LBV301 angegeben worden ist.