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Heilfürsorge – Berechtigungsscheine für Schutzmasken (gilt nicht für Beihilfeberechtigte)

Artikel 25. Januar 2021

Heilfürsorge – Berechtigungsscheine für Schutzmasken (gilt nicht für Beihilfeberechtigte)

Heilfürsorgeberechtigte des Landes Baden-Württemberg können ebenso wie gesetzlich oder privat Versicherte entsprechend der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in der Apotheke Schutzmasken erhalten, wenn sie dort eine Bescheinigung vorlegen.

Die hierzu notwendigen Berechtigungsscheine für jeweils sechs Masken erhalten heilfürsorgeberechtigte Anspruchsberechtigte von der Heilfürsorgestelle. Diese können in dem jeweils aufgedruckten Zeitraum in den Apotheken eingelöst werden. Je eingelöstem Berechtigungsschein müssen zwei  Euro Eigenanteil bezahlt werden.

Anspruch auf Schutzmasken haben die nachstehend genannten Personen:
• Personen, die das 60.Lebensjahr vollendet haben
• Personen, die eine der folgenden Erkrankungen haben oder bei denen folgende Risikofaktoren vorliegen:

  •  chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  •  chronische Herzinsuffizienz
  •  chronische Niereninsuffizienz
  •  Demenz oder Schlaganfall
  •  Diabetes mellitus Typ 2
  •  aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende Chemo- oder  Radiotherapie,  welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  •  stattgefundene Organ- oder Stammzelltransplantation
  •  Trisomie 21
  •  Risikoschwangerschaft

Die Heilfürsorgestelle wird allen Heilfürsorgeberechtigen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, die Berechtigungsscheine ohne Aufforderung zusenden.

Heilfürsorgeberechtigte, die auf Grund einer der o.g. Erkrankungen oder Risikofaktoren zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, können ab sofort die Bescheinigungen schriftlich, per E-Mail (heilfuersorge-bwl@lbv.bwl.de) oder über das Kundenportal bei der Heilfürsorgestelle anfordern. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Personalnummer sowie die bei Ihnen vorliegende Diagnose an.

Alle Berechtigungsscheine werden an die Privatadresse übersandt.