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Teilzentralisierung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV

Artikel 10. Mai 2023

Teilzentralisierung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV

Mit Beschluss vom 12.10.2021 hat der Ministerrat beschlossen, die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen teilweise beim LBV zu zentralisieren.

Zwischenzeitlich wurden - mit Ausnahme der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Freiburg - von den Dienststellen alle laufenden Dienstunfallakten an das Landesamt übergeben. Die Unfallakten vom Regierungspräsidien Freiburg werden zu einem späteren Zeitpunkt übernommen.

Für Beamtinnen und Beamte sowie Richter und Richterinnen der o.g. Dienststellen bedeutet dies ab sofort folgendes Verfahren:

1.  Die Meldung eines Dienstunfalls erfolgt wie bisher an die Dienststelle bzw. personalverwaltende Stelle
2.  Die Unfalluntersuchung und die Entscheidung über die Anerkennung als Dienstunfall einschließlich etwaiger damit zusammenhängender rechtlicher Verfahren erfolgt wie bisher bei der Dienststelle bzw. personalverwaltenden Stelle
3.    Die Entscheidung über die Erstattung von im Rahmen eines Unfallgeschehens geltend gemachten Sachschäden verbleibt ebenfalls bei der bisher zuständigen Dienststelle
4.    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten – sofern kein Sachschaden eingetreten ist – erfolgt ebenfalls wie bisher durch das Landesamt
5.    NEU:
Nach der rechtskräftigen Anerkennung eines Dienstunfalls durch die Dienststelle geht das Verfahren vollständig auf das Landesamt über. Das bedeutet, dass alle unfallfürsorgerechtlichen Leistungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ab dem o.g. Zeitpunkt vom LBV in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um 
•    die Prüfung und Erstattung von Heilverfahrenskosten
•    die Zahlbarmachung des erstmalig festgesetzten Unfallausgleiches sowie die ggf. notwendigen Folgeüberprüfungen und -feststellungen

Für die Beamtinnen und Beamten der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Freiburg, für die die Unfallakten noch nicht an das Landesamt übergeben worden sind, bleibt es zunächst bei dem bisherigen Verfahren und der Zuständigkeit der Dienststelle bzw. personalverwaltenden Stelle.

Sobald die nächste Stufe des Übernahmeplans realisiert werden kann, wird das Landesamt die ent-sprechenden Dienststellen schriftlich benachrichtigen sowie eine Information hierzu auf unserer Homepage veröffentlichen. 

Hinweis: 
Von der Teilzentralisierung der Bearbeitung von Dienstunfällen ausgenommen werden Unfallgeschehen im Polizeibereich (Polizeivollzugsdienst sowie Nichtvollzug in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst) sowie in den Bereichen des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes. In diesem Bereich bleibt es beim bisherigen Verfahren.