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Direktabrechnung bei der Beihilfe

Artikel 23. November 2018

Direktabrechnung bei der Beihilfe

Um bei stationären Aufenthalten für Sie eine Entlastung zu schaffen, bieten wir über das Direktabrechnungsverfahren die Möglichkeit, dass die Beihilfe von uns als Beihilfestelle direkt an den Rechnungssteller überwiesen wird.

Hierfür ist ein entsprechender Antrag auf Beihilfe mittels Direktabrechnung von Ihnen sowie die Bereitschaft der stationären Einrichtung, direkt mit der Beihilfestelle abzurechnen, notwendig. Sie als beihilfeberechtigte Person erhalten weiterhin einen Beihilfebescheid, aus dem ersichtlich ist, welcher Betrag von uns an die Einrichtung überwiesen wurde. Wichtig ist, dass sich im Rahmen dieses Direktabrechnungsverfahrens lediglich der Zahlungsweg ändert, nicht jedoch die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen als Patienten und dem Krankenhaus als Leistungserbringer. Da sich am Leistungsumfang der Beihilfe nichts ändert, sind Sie für nicht beihilfefähige Rechnungsanteile, wie z. B. Telefonkosten, Mehrkosten für ein Einbettzimmer im Krankenhaus o. ä. daher gegenüber dem Krankenhaus weiterhin persönlich zur Zahlung verpflichtet!

Weitere Informationen und die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Seite Direktabrechnung (landbw.de).