Fehlerhafte ELStAM-Meldungen der Finanzverwaltung bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung
Das LBV hat am 08. Dezember 2020 auf seiner Homepage („Steuer-Entlastungen ab Januar 2021“ unter Tz. 2) darüber informiert, dass die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung zum 01. Januar 2021 verdoppelt werden und es sich bei diesen Pauschbeträgen um ein Lohnsteuerabzugsmerkmal handelt, das dem LBV vom Bundeszentralamt für Steuern zum elektronischen Abruf bereitgestellt wird (sog.... Lesen