Häufig gestellte Fragen zur Überleitung und zum neuen Tarifrecht
Was ändert sich ? Die Tarifverträge für Angestellte (Bundesangestelltentarifvertrag) und Arbeiter (Manteltarifvertrag für Arbeiter) werden zum 01.11.2006 abgelöst und durch den für alle tarifvertraglich beschäftigten Arbeitnehmer des Landes einheitlichen Tarifvertrag Länder (TVL) ersetzt. Wie wirkt sich dies aus ? Ab 01.11.2006 gilt für beide Beschäftigtengruppen (Angestellte und Arbeiter) ein... Lesen