Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 27. April 2017 der Auszahlung von Abschlagszahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger von Besoldung und Versorgung sowie von Alters- und Hinterbliebenengeld nach Maßgabe des Gesetzentwurfs über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juni 2017 zugestimmt. Soweit im Gesetzentwurf eine Anpassung ab dem 1. März 2017 beziehungsweise ab dem 1. Mai 2017 vorgesehen ist, hat der Finanzausschuss des Landtags zudem der rückwirkenden Gewährung der gemäß dem Gesetzentwurf für die Monate März, April und Mai 2017 erhöhten Bezüge in Form von Abschlagszahlungen zugestimmt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Besoldung der Beamten und Richter im Jahr 2017 um 2 Prozent erhöht wird. Wie in der Vergangenheit auch, werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt. Es ergibt sich also eine effektive Erhöhung von 1,8 Prozent.
Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einem Grundgehalt von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Jedoch ist dieser Erhöhungsbetrag ebenfalls um die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent zu vermindern, so dass die Erhöhung in diesen Fällen etwas weniger als 75 Euro betragen wird.
Die Besoldungsanpassung erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung, die nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist:
• bei den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 ab dem 01.03.2017
• bei den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ab dem 01.05.2017
• bei den übrigen Besoldungsgruppen ab dem 01.06.2017
Die Anwärtergrundbeträge werden ab 01.03.2017 um 35 Euro angehoben.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen entsprechend.
Im Jahr 2018 ist für die Beamten und Richter des Landes Baden-Württemberg eine Besoldungserhöhung in Höhe von 2,35 Prozent vorgesehen.
Darüber hinaus gibt es noch einen sog. „BW-Bonus“ in Höhe von 0,325 Prozent. Bei diesem „BW-Bonus“ handelt es sich um einen Ausgleich für die im Entgeltbereich in den Entgeltgruppen E 9 bis 15 und Kr 9a bis 11a neu geschaffene Entgeltstufe 6. Demnach wird im Jahr 2018 zusätzlich zu der Besoldungserhöhung von 2,35 Prozent noch eine lineare Erhöhung der Bezüge von 0,325 Prozent gewährt. Die Gesamterhöhung beträgt 2,675 Prozent.
Diese Erhöhung erfolgt gestaffelt für die Besoldungsgruppen bis A9 zum 1. März 2018, für die Besoldungsgruppen A10 und A11 zum 1. Mai 2018 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juni 2018.
Die Anwärtergrundbeträge werden ab 01.03.2018 um 35 Euro steigen.
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen entsprechend.
Darüber hinaus soll die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 vollständig entfallen.