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Tariferhöhung 2017/2018 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TV-Länder) bzw. für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege)

Artikel 29. März 2017

Tariferhöhung 2017/2018 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TV-Länder) bzw. für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege)

Die zwischen den Tarifvertragsparteien getroffene Tarifeinigung vom 17.02.2017 wird derzeit im Rahmen der anstehenden Redaktionsverhandlungen in Änderungstarifverträge umgesetzt. Im Vorgriff auf diese noch ausstehenden Änderungstarifverträge werden wir, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, die Tariferhöhung mit den Bezügen für den Monat April 2017, unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung, ausbezahlen.

Die Tarifeinigung sieht, rückwirkend ab 01.01.2017, für die Beschäftigten im Bereich des TV-Länder eine allgemeine Erhöhung der Entgelttabellenwerte TV-Länder um 2,00 % vor. Ist das bisherige Tabellenentgelt geringer als 3200 Euro, ist eine Erhöhung um einen Mindestbetrag von 75 Euro vereinbart. Für das Jahr 2018 ist ab 01.01.2018 eine Erhöhung der Entgelttabellenwerte um 2,35 % vorgesehen.  

Für die Entgelte der Auszubildenden nach TVA-L BBiG bzw. TVA-L Pflege ist, rückwirkend zum 01.01.2017, eine Erhöhung um einen monatlichen Festbetrag von 35,00 Euro vereinbart. Für das Jahr 2018 ist ab 01.01.2018 eine weitere Erhöhung um einen monatlichen Festbetrag von 35,00 Euro vorgesehen.

Beschäftigte die bis Ablauf des 17.02.2017 ausgeschieden sind, erhalten die ab dem 01.01.2017 erhöhten Entgelttabellenwerte nur, wenn sie dies schriftlich bis zum 31.08.2017 beantragen.

Den vollständigen Text der Tarifeinigung vom 17.02.2017 finden Sie im Dokument Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen.pdf.