Beihilfe: Kostenrisiko bei Krankheitsfällen im Ausland
Nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Das bedeutet, dass grundsätzlich ein Kostenvergleich erfolgt. Benötigen Sie in einem EU-Land, in Norwegen, Liechtenstein, Island,... Lesen