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Pflegeversicherung

Fachliches Thema 06. September 2023

Pflegeversicherung

Wer ist pflegeversichert?

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wie hoch ist mein Beitrag zur Pflegeversicherung?

Grundsätzlich tragen bei der sozialen Pflegeversicherung Arbeitgeber und Beschäftigte den Beitrag paritätisch, also je zur Hälfte. Das gilt jedoch nur für den Basis-Beitragssatz, der für Eltern mit einem Kind gilt.
Beschäftigte ohne Kinder zahlen einen Zuschlag. Im Übrigen hängt der Beitrag davon ab wie viele Kinder Sie haben. Dabei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle.

Was ist der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose? 

Seit dem 01.01.2005 müssen kinderlos Beschäftigte ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen Beitragszuschlag zahlen. Seit 01.07.2023 beträgt der Beitragszuschlag 0,6 %. 

Wer zahlt den Beitragszuschlag zur gesetzlichen Pflegeversicherung? 

Arbeitnehmer zahlen den Beitragszuschlag für kinderlose Beschäftigte in der Pflegeversicherung allein.

Wie wird der Beitragszuschlag gezahlt? 

Bei Pflichtversicherten zieht der Arbeitgeber (LBV) den Beitrag direkt vom Entgelt ab und führt ihn zusammen mit den sonstigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse ab.

Wer zahlt keinen Beitragszuschlag?

Keinen Zuschlag zahlen: 
-    Beschäftigte, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, 
-    Beschäftige vor Vollendung des 23. Lebensjahres.

Wann entfällt der Beitragszuschlag? 

Der Beitragszuschlag entfällt mit Beginn des Monats, in dem eine Elterneigenschaft vorliegt.

Wann liegt eine Elterneigenschaft vor?

Mit der Geburt eines Kindes (Geburtsurkunde) liegt eine Elterneigenschaft vor. 
Im Dokument Nachweise der Elterneigenschaft.pdf erhalten Sie für leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeleltern und Pflegeeltern weitere Informationen. 

Wie und wann ist eine Elterneigenschaft nachzuweisen?

Der erforderliche Nachweis der Elterneigenschaft ist dem LBV spätestens innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Weisen Sie Ihre Elterneigenschaft erst später nach, fällt der Zuschlag erst ab dem darauf folgenden Monat weg.

Fällt der Zuschlag dauerhaft weg? 

Ja, mit der Geburt eines Kindes liegt eine Elterneigenschaft vor und der Zuschlag fällt dauerhaft weg. 

 

Was ist der neue Abschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.07.2023?

Pflichtversicherte mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren erhalten einen Abschlag in Höhe von 0,25 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind unter 25 Jahren. Der Abschlag wird für ein 5. Kind in Höhe von 1,0 % gewährt. Der Abschlag mindert den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Wer erhält einen Abschlag zur Pflegeversicherung? 

-    Sie erhalten einen Abschlag auf Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren haben.
-    Dies gilt auch, wenn Sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ab wann wird der Abschlag gewährt? 

Der Abschlag für ein oder mehrere berücksichtigungsfähige/s Kind/er wird frühestens rückwirkend ab 1.7.23 bzw. ab Vorliegen der Voraussetzungen gewährt.

Für wie viele Kinder wird ein Abschlag berücksichtigt?

Für das 2. Kind bis zum 5. Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres wird jeweils ein Abschlag in Höhe von 0,25 % berücksichtigt. Für mehr als 5 Kinder gibt es keine weitere Reduzierung des Pflegeversicherungsbeitrags.

Wann bekomme ich einen Abschlag zur Pflegeversicherung?

Sobald die Anzeige Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder im LBV eingeht.
Hierzu wurden im August 2023 Anschreiben mit einer Rückantwort verschickt. Haben Sie kein Anschreiben erhalten, füllen Sie bitte den Vordruck 495 vollständig aus und senden ihn unterschrieben an das LBV. 

Wie sind berücksichtigungsfähige Kinder mitzuteilen?

Hierzu steht der Vordruck 495 zur Verfügung. 

Kann sich ein gewährter Abschlag reduzieren?

Sobald eines Ihrer Kinder das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, müssen Sie das mitteilen! Dieses Kind kann nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Mitteilung entfällt der Abschlag für dieses Kind ab dem Folgemonat der Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht sich für Sie um 0,25 %.

Wann wird kein Abschlag mehr gewährt?

Sobald nur noch ein Kind oder kein Kind mehr unter 25 Jahren ist, wird kein Abschlag in der Pflegeversicherung mehr gewährt.

Wie ist die Vollendung des 25. Lebensjahres eines Kindes mitzuteilen?

Die Anzeige muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Hierzu soll der Vordruck 495 verwendet werden.

Wie werden verstorbene Kinder berücksichtigt?

Verstorbene Kinder werden bis zum Ende des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahres vollendet hätten. Als Nachweis ist eine Sterbeurkunde vorzulegen, die auch das Geburtsdatum beinhalten muss. 

Wie werden behinderte Kinder berücksichtigt? 

Behinderte Kinder werden bis zum Ende des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahres vollendet haben. Bei behinderten Kindern muss das Geburtsdatum nachgewiesen sein. 

Gibt es eine Mitteilungspflicht? 

Ja, jede Änderung, die die Gewährung eines (weiteren) Abschlags bzw. den Wegfall eines Abschlags zur Folge hat, muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Diese Anzeige muss unterschrieben werden.

Gibt es einen Vordruck?

Bei Einstellung und Wiederaufnahme einer Beschäftigung muss der Vordruck 42101s (Erklärung zur Sozialversicherung) ausgefüllt werden. Hier ist die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter Nr. 2.8 anzuzeigen.
Für die Anzeige von jeglicher Änderung muss der Vordruck 495 ausgefüllt werden.
 

Was war bisher und was ändert sich in der Pflegeversicherung?

Zuschlag

- seit 01.01.2005 
- erst ab Vollendung des 23. Lebensjahres
- Beschäftigte ohne Kind
- für Beschäftigte, die ab dem 01.01.1940 geboren wurden

Der Zuschlag ist lebenslang nicht mehr zu zahlen, sobald die Elterneigenschaft nachgewiesen ist.
 
Abschlag   

- gilt ab 01.07.2023 
- auch vor Vollendung des 23. Lebensjahres 
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind 
- in Höhe von 0,25 % für jedes dieser Kinder (maximal 1,0 %) 
- für mehr als 5 Kinder wird kein weiterer Abschlag gewährt
- jeweils bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet (gilt auch für verstorbene und behinderte Kinder)
- Anzeigepflicht: Anzahl der Kinder und jede Änderung - schriftlich mit Vordruck 495


Wie setzen sich die Beitragssätze ab 01.07.2023 zusammen?

Anzahl der Kinder

Zuschlag (+)

Abschlag (-) in %

Beitragssatz

gesamt in %

Arbeitgeber-

anteil in %

Arbeitnehmer-

anteil in %

kinderlos + 0,6 4,0 1,7 1,7
Eltern mit 1 Kind lebenslang   3,4 1,7 1,7
Eltern mit 2 Kindern* - 0,25 3,15 1,7 1,45
Eltern mit 3 Kindern* - 0,5 2,9 1,7 1,2
Eltern mit 4 Kindern* - 0,75 2,65 1,7 0,95
Eltern mit 5 und mehr Kindern* - 1,0 2,4 1,7 0,7


 

 

 

 

 

 

* Kinder unter 25 Jahren