Wir sind ab dem Tag des Dienstantritts von Beamtinnen und Beamten, Richter/innen, Anwärter/innen, Studienreferendarinnen und Studienreferendaren und ab Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von Arbeitnehmer/innen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Auszahlung der Bezüge zuständig.
Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir einige Angaben. Um Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ zu erleichtern, haben wir Checklisten erstellt, die Sie hier abrufen können.
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass die Vordrucke vollständig ausgefüllt sind. Fehlende Angaben verursachen Nachfragen und können die Auszahlung der Bezüge verzögern!
Neueinstellung Beamtinnen/Beamte und Richter/innen.pdf (12/25, PDF, 415 KB)
Neueinstellung Anwärter/innen und Studienreferendarinnen/Studienreferendare.pdf (12/25, PDF, 412 KB)
Neueinstellung Arbeitnehmer/innen.pdf (12/25, PDF, 386 KB)
Neueinstellung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte.pdf (12/25, PDF, 391 KB)
Neueinstellung Auszubildende.pdf (12/25, PDF, 392 KB)
Neueinstellung Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.pdf (12/25, PDF, 425 KB)
Neueinstellung Praktikantinnen und Praktikanten.pdf (12/25, PDF, 419 KB)