Abschlagszahlung

Fachliches Thema

17.03.2026

Abschlagszahlung

Bekomme ich eine Abschlagszahlung?

Ja, für den ersten Monat, in dem der Trennungsgeldanspruch entsteht. Danach bekommen Sie das Trennungsgeld monatlich für den Vormonat ausbezahlt. Sie können den Antrag auf Trennungsgeld sofort nach Ablauf des Monats bei uns stellen.

Sie können eine einmalige Abschlagszahlung erhalten wenn

  • die voraussichtliche Höhe des zu erwartenden Trennungsgeldes 200 EUR übersteigt,
  • ein geeigneter Nachweis vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Abschlags bereits Kosten entstanden sind oder sehr bald entstehen werden (z.B. für eine Bahnfahrkarte) und
  • Sie uns eine Abordnungsverfügung vorlegen.

Wie beantrage ich eine Abschlagszahlung?

Beantragen Sie die Abschlagszahlung über Ihre Dienststelle.
Diese leitet den Antrag zusammen mit den Kontierungsdaten an uns weiter.

Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Die Abschlagszahlung beträgt höchstens 80% der voraussichtlich entstehenden Kosten.