Fachliches Thema 05.12.2025 Belege (für Arbeitnehmer) Bitte reichen Sie grundsätzlich keine Originalbelege ein (mit Ausnahme von Belegen im Todesfall): es genügt die Vorlage von Duplikaten / Zweitschriften oder Kopien. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht erforderlich.