Welcher Teil meiner Bezüge unterliegt der Steuerpflicht?
Grundsätzlich unterliegen alle Bezüge, die Sie erhalten der Steuerpflicht. In den Nummern
1- 68 § 3 des Einkommensteuergesetz (EStG).pdf (04/16, PDF, 83 KB) bzw. in § 3b EStG.pdf (04/16, PDF, 39 KB) sind die Ausnahmen abschließend aufgeführt. Diese dort beschriebenen Einnahmen sind steuerfrei.