Leichte Sprache
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg!
Der Name Landesamt für Besoldung und Versorgung
ist sehr lang.
Deshalb schreiben wir nur die Abkürzung: LBV.
Das LBV ist eine Behörde.
Es gehört zum Ministerium für Finanzen
von Baden-Württemberg.
Das Ministerium für Finanzen
verwaltet das Geld von Baden-Württemberg.
Aufgaben vom LBV
Das LBV bezahlt das Gehalt und die Rente von Beamten.
Außerdem zahlt es Zuschüsse
zu den Kosten von Krankheit.
Diese Zuschüsse nennt man: Beihilfe.
Das LBV bezahlt auch die Hilfen für die Mitarbeitenden
von Polizei und Feuerwehr.
Und es bezahlt das Gehalt von allen Angestellten
von Baden-Württemberg.
Man kann sagen:
Die Mitarbeitenden vom Land Baden-Württemberg
sind die Kunden vom LBV.
Inhalt der Internet-Seite
1. Neuigkeiten
Auf dieser Internet-Seite gibt es die Rubrik: Aktuelles.
Da stehen Neuigkeiten vom LBV.
Zum Beispiel:
- Neuigkeiten aus den Fach-Bereichen.
- Informationen zu wichtigen Fristen.
2. Das Kunden-Portal
Das Kunden-Portal
ist für Angestellte und Beamte von Baden-Württemberg.
Auf dieser Internet-Seite gibt es einen Link zu dem Kunden-Portal.
Im Kunden-Portal kann man diese Dinge tun:
- Nachrichten an das LBV schreiben und Nachrichten vom LBV bekommen.
- Anträge stellen.
- Beihilfe beantragen.
- ein günstiges Bahn-Ticket beantragen.
Das nennt man: Job-Ticket.
- Reise-Kosten abrechnen.
Wenn man für das Land Baden-Württemberg auf Dienst-Reise war.
- Als Beamter kann man ausrechnen:
So viel Geld bekomme ich jeden Monat an Rente.
3. Informationen für Beamte und Richter
Auf dieser Internet-Seite gibt es auch
viele Fach-Informationen.
Zum Beispiel für Beamte und Richter.
Es geht zum Beispiel um diese Themen:
Die Dienst-Zeit und die Zeit als Rentner.
Außerdem gibt es Informationen zu
- Beihilfe
- Heilfürsorge-Leistungen und
- Hilfen für Angehörige von verstorbenen Beamten.
4. Infos für Angestellte
Das Land Baden-Württemberg hat auch Angestellte.
Die Angestellten sind keine Beamten.
Deshalb bekommen sie in der Regel keine Beihilfe.
Auch für Angestellte gibt es hier viele Informationen.
Zum Beispiel zum Gehalt.
Und zur Zusatz-Versorgung.
Das ist so etwas wie eine zusätzliche Rente.
5. Weitere Services
Das Wort ist Englisch.
Man spricht es so aus: Sör wisses.
Hier können Sie Dokumente herunterladen:
- Vordrucke für Anträge.
Zum Beispiel auf Beihilfe.
- Oder Vordrucke für Mitteilungen an das LBV.
Damit können Sie dem LBV wichtige Veränderungen mitteilen. Zum Beispiel eine neue Adresse.
- Gehalts-Tabellen.
Da kann man sehen:
So viel Gehalt bekomme ich jeden Monat.
Diesen Text hat Karin Schütt von AnWert e.V., Aachen
in Leichte Sprache übersetzt.
Farbige Icons: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Schwarz-weiße Icons: © Miu Icons von Linh Pham, Lizenz: CC BY, https://icon-icons.com/de/pack/Miu-Icons/1129