Leichte Sprache

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Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg!

 

Der Name Landesamt für Besoldung und Versorgung

ist sehr lang.

Deshalb schreiben wir nur die Abkürzung: LBV.

Das LBV ist eine Behörde.

Es gehört zum Ministerium für Finanzen

von Baden-Württemberg. 

 

Das Ministerium für Finanzen

verwaltet das Geld von Baden-Württemberg.

 

Aufgaben vom LBV           

Das LBV bezahlt das Gehalt und die Rente von Beamten.

Außerdem zahlt es Zuschüsse

zu den Kosten von Krankheit.

 

Diese Zuschüsse nennt man: Beihilfe.

Das LBV bezahlt auch die Hilfen für die Mitarbeitenden

von Polizei und Feuerwehr.

Und es bezahlt das Gehalt von allen Angestellten

von Baden-Württemberg.

 

Man kann sagen:

Die Mitarbeitenden vom Land Baden-Württemberg

sind die Kunden vom LBV.

 

Inhalt der Internet-Seite

 

1. Neuigkeiten

Auf dieser Internet-Seite gibt es die Rubrik: Aktuelles.  

Da stehen Neuigkeiten vom LBV.

Zum Beispiel:

  • Neuigkeiten aus den Fach-Bereichen.
  • Informationen zu wichtigen Fristen.

 

2. Das Kunden-Portal

Das Kunden-Portal 

ist für Angestellte und Beamte von Baden-Württemberg.

Auf dieser Internet-Seite gibt es einen Link zu dem Kunden-Portal.

Im Kunden-Portal kann man diese Dinge tun:

  • Nachrichten an das LBV schreiben und Nachrichten vom LBV bekommen.
  • Anträge stellen.
  • Beihilfe beantragen.
  • ein günstiges Bahn-Ticket beantragen.

         Das nennt man: Job-Ticket.

  • Reise-Kosten abrechnen.

         Wenn man für das Land Baden-Württemberg auf Dienst-Reise war.

  • Als Beamter kann man ausrechnen: 

         So viel Geld bekomme ich jeden Monat an Rente.

 

3. Informationen für Beamte und Richter

Auf dieser Internet-Seite gibt es auch 

viele Fach-Informationen.

Zum Beispiel für Beamte und Richter.

Es geht zum Beispiel um diese Themen:

Die Dienst-Zeit und die Zeit als Rentner.

Außerdem gibt es Informationen zu

  • Beihilfe
  • Heilfürsorge-Leistungen und
  • Hilfen für Angehörige von verstorbenen Beamten.

 

4. Infos für Angestellte

Das Land Baden-Württemberg hat auch Angestellte.

Die Angestellten sind keine Beamten.

Deshalb bekommen sie in der Regel keine Beihilfe.

 

Auch für Angestellte gibt es hier viele Informationen.

Zum Beispiel zum Gehalt.

Und zur Zusatz-Versorgung.

Das ist so etwas wie eine zusätzliche Rente.

 

5. Weitere Services

Das Wort ist Englisch.  

Man spricht es so aus: Sör wisses.

Hier können Sie Dokumente herunterladen:

  • Vordrucke für Anträge.

Zum Beispiel auf Beihilfe.

  • Oder Vordrucke für Mitteilungen an das LBV.

Damit können Sie dem LBV wichtige Veränderungen mitteilen. Zum Beispiel eine neue Adresse.

  • Gehalts-Tabellen.

Da kann man sehen:

So viel Gehalt bekomme ich jeden Monat.

 

Diesen Text hat Karin Schütt von AnWert e.V., Aachen

in Leichte Sprache übersetzt.

Farbige Icons: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Schwarz-weiße Icons: © Miu Icons von Linh Pham, Lizenz: CC BY,  https://icon-icons.com/de/pack/Miu-Icons/1129