Zweite Turnusmäßige Versorgungsauskunft zum 01.01.2022
Turnusmäßige Auskunft über die Versorgungsanwartschaft zum Stichtag 01.01.2022 nach § 77 Abs. 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW)
Versorgungsauskunft für Alle
Das Land Baden-Württemberg hat als das erste Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre - erstmals zum Stichtag 01.01.2017 - eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilt.
Zum Stichtag 01.01.2022 erfolgt nun die Zweite turnusmäßige Versorgungsauskunft.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Punkten entnehmen:
Turnusmäßige Versorgungsauskunft.pdf
Musterfall einer turnusmäßigen Versorgungsauskunft an einen Beamten mit laufender Bezügezahlung zum Stichtag.pdf
Korrekturantrag bzw. Rückfragen zur erteilten turnusmäßigen Versorgungsauskunft
Häufig gestellte Fragen.pdf