Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) ist bemüht, seine Internetseite, seine Intranetseite und das Kundenportal in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
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die Internetseite des LBV: https://lbv.landbw.de
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die Intranetseite des LBV: https://intranet.lbv.bwl.de
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das Kundenportal des LBV: https://lbv.landbw.de/kundenportal
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite, die Intranetseite und das Kundenportal sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Webseite: Alternativtexte bei Grafiken und Objekten fehlen
- Vordrucke: können derzeit teilweise noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden
- Kundenportal: Anwendung Drive BW ist noch nicht barrierefrei
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.11.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite oder des Kundenportals aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Pressestelle
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
Telefon: +49 711 3426 2119
E-Mail: pressestelle@lbv.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Internetseite, die Intranetseite und das Kundenportal den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das LBV wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das LBV nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.