Rehabilitationsmaßnahmen, Heilkuren, Vorsorgekuren

Fachliches Thema

04.12.2025

Rehabilitationsmaßnahmen, Heilkuren, Vorsorgekuren

Die Heilfürsorgeverordnung sieht verschiedene Arten von Heilverfahren vor:

  • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
  • ambulante Heilkuren sowie
  • Vorsorgekuren.

Allen Arten gemeinsam ist der Umstand, dass ein – formloser – Antrag gestellt werden und die Maßnahme genehmigt werden muss. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie im Dokument Informationen über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.pdf (03/25, PDF, 135 KB).
Wann ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden und was dabei zu beachten ist finden Sie auf der Seite ambulante Rehabilitation (landbw.de).