Die Heilfürsorgeverordnung sieht verschiedene Arten von Heilverfahren vor:
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stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
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ambulante Heilkuren sowie
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Vorsorgekuren.
Allen Arten gemeinsam ist der Umstand, dass ein – formloser – Antrag gestellt werden und die Maßnahme genehmigt werden muss. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie im Dokument Informationen über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.pdf (03/25, PDF, 135 KB).
Wann ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden und was dabei zu beachten ist finden Sie auf der Seite ambulante Rehabilitation (landbw.de).