Trennung

Fachliches Thema

04.12.2025

Trennung

Eine Trennung müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall benötigen wir die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1 und -falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben- eine Haushaltsbescheinigung LBV540h.pdf (03/25, PDF, 167 KB).

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