Eine Trennung müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall benötigen wir die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1 und -falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben- eine Haushaltsbescheinigung LBV540h.pdf (03/25, PDF, 167 KB).
Fachliches Thema
04.12.2025