Welche Unterlagen muss ich bei einer Scheidung vorlegen?
Bei einer Scheidung benötigen wir den Tenor des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk und die von Ihnen vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.
Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie bitte uns und Ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.
Sofern Sie Ihrem geschiedenen Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet sind, benötigen wir darüber einen Nachweis.
Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt, benötigen wir zusätzlich noch eine Haushaltsbescheinigung LBV540h.pdf sowie das Ergänzungsblatt zur Erklärung zum Familienzuschlag LBV 540b1
Weitere wichtige Themen:
Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
Information zu den Auswirkungen der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich auf die spätere oder schon laufende Versorgung