Neueinstellung

Fachliches Thema 16. Januar 2024

Neueinstellung

Wir sind ab dem Tag des Dienstantritts von Beamtinnen und Beamten, Richter/innen, Anwärter/innen, Studienreferendarinnen und Studienreferendaren und ab Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von Arbeitnehmer/innen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Auszahlung der Bezüge zuständig.

Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir einige Angaben. Um Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ zu erleichtern, haben wir Checklisten erstellt, die Sie hier abrufen können.

Wichtiger Hinweis: 
Bitte achten Sie darauf, dass die Vordrucke vollständig ausgefüllt sind. Fehlende Angaben verursachen Nachfragen und können die Auszahlung der Bezüge verzögern!

 

Neueinstellung Beamtinnen/Beamte und Richter/innen.pdf

Neueinstellung Anwärter/innen und Studienreferendarinnen/Studienreferendare.pdf

Neueinstellung Arbeitnehmer/innen.pdf

Neueinstellung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte.pdf

Neueinstellung Auszubildende.pdf

Neueinstellung Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.pdf

Neueinstellung Praktikantinnen und Praktikanten.pdf

Neueinstellung für Gasthörer.pdf