Neueinstellung
Wir sind ab dem Tag des Dienstantritts von Beamtinnen und Beamten, Richter/innen, Anwärter/innen, Studienreferendarinnen und Studienreferendaren und ab Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von Arbeitnehmer/innen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Auszahlung der Bezüge und ggf. des Kindergelds zuständig.
Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir einige Angaben. Um Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ zu erleichtern, haben wir Checklisten erstellt, die Sie hier abrufen können:
Neueinstellung Beamtinnen/Beamte und Richter/innen
Neueinstellung Anwärter/innen und Studienreferendarinnen/Studienreferendare
Neueinstellung Arbeitnehmer/innen
Neueinstellung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte