eAU – elektronische Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

eAU – elektronische Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

Das LBV berechnet die Fristen für die Entgeltfortzahlung und zahlt die Krankenbezüge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus.

Sind diese Beschäftigten arbeitsunfähig, melden daher die zuständigen Dienststellen dem LBV Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. 

Dienststellen benötigen als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU-Bescheinigungen) seit dem 01.01.2023 digital zum Abruf durch Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Für die Meldungen an das LBV und für den Abruf der eAU-Bescheinigungen finden Sie zwei digitale Anwendungen in unserem Kundenportal unter  „Service“  - „eAU-Meldungen“: 

•     „AU an LBV melden“
•     „AU-Bescheinigung bei Krankenkasse anfordern“.

Die Anwendungen sind nicht verknüpft und daher unabhängig voneinander zu bedienen. Bitte lassen Sie sich zunächst für das eAU-Verfahren freischalten. 

1 Wer kann die Freischaltung für das eAU-Verfahren beantragen und mit welchem Vordruck?

1.1 Personen, die beim Land Baden-Württemberg beschäftigt sind und eine Personalnummer des LBV haben.

LBV 42633 (Antrag auf Freischaltung der eAU im Kundenportal) (Antrag steht nur im Intranet zur Verfügung)

1.2 Personen, die nicht beim Land Baden-Württemberg beschäftigt sind und keine Personalnummer des LBV haben (z. B. Schulsekretärinnen).

LBV 42631 (Antrag auf Zuteilung einer ID-Nummer und des persönlichen Passworts) (Antrag steht nur im Intranet zur Verfügung)

Mit der Freischaltung werden automatisch Zugangsdaten für das Kundenportal versendet. 

Dienststellen, die Arbeitsunfähigkeiten über die Fehlzeitenanwendung des Personalverwaltungssystems „DIPSY“ melden können, beantragen bitte keinen zusätzlichen Zugang zu unseren eAU-Services im Kundenportal.

1.3 Informationen zum Datenschutz 

Information zum Datenschutz nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die elektronische Übermittlung der Meldung der Arbeitsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der Arbeit (eAU-Verfahren).

2 Wie funktioniert die Meldung der Arbeitsunfähigkeit an das LBV?

Verfahrensbeschreibung für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der Arbeit durch die Dienststellen an das LBV.pdf

3 Wie funktioniert der Abruf der eAU-Bescheinigung durch die Dienststelle bei der Krankenkasse? 

Verfahrensbeschreibung Datenaustausch eAU Arbeitgeber - Krankenkassen (§ 109 SGB IV Stand 01.06.2023).pdf

Verfahrensbeschreibung Datenaustausch eAU Arbeitgeber - Krankenkassen (§ 109 SGB IV Stand 01.01.2025).pdf

4 Hilfe

Hilfe finden Sie auf der Seite Kontakt