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Direktabrechnung

Fachliches Thema 27. Januar 2023

Direktabrechnung

Bei stationären Behandlungen kann das LBV als Beihilfestelle die Beihilfe direkt an stationäre Einrichtungen zahlen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag auf Direktabrechnung durch Sie und die Bereitschaft der stationären Einrichtung direkt mit der Beihilfestelle abzurechnen. Die Beihilfe wird dann direkt von der Beihilfestelle an den Rechnungssteller überwiesen. Der Beihilfebescheid geht Ihnen zu.

Wer kann die Direktabrechnung in Anspruch nehmen?

Eine direkte Abrechnung ist grundsätzlich für Ihre stationären Behandlungen und die stationären Behandlungen Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen möglich.

Eine Direktabrechnung ist leider nicht möglich, wenn zur Berechnung der Beihilfe ein Leistungsnachweis der jeweiligen Krankenversicherung erforderlich ist, so zum Beispiel bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen.

Für welche Behandlungen ist eine Direktabrechnung möglich?

Eine Direktabrechnung kann für stationäre Behandlungen

  • in öffentlichen und privaten Krankenhäusern und
  • in Einrichtungen für Sucht-, Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen

erfolgen. Eine Direktabrechnung ist daneben auch für vollstationäre Pflegeleistungen in Pflegeinrichtungen und für Leistungen der stationären Palliativversorgung im Hospiz möglich.

Für ambulante Behandlungen (z.B. Arzt, Masseur) ist kein Direktabrechnungsverfahren mit dem Rechnungssteller vorgesehen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Für das Direktabrechnungsverfahren gibt es spezielle Antragsvordrucke. Hiermit ermächtigen Sie die stationäre Einrichtung direkt mit der Beihilfestelle abzurechnen und die Beihilfestelle, die Beihilfe direkt an den Rechnungssteller zu zahlen. Dazu muss jedem Antrag unbedingt die entsprechende Rechnung beiliegen!

Nachfolgend stellen wir Ihnen das Verfahren mit Direktabrechnung am Beispiel einer stationären Krankenhausbehandlung dar:

  1. Sie füllen den „Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung bei stationären Krankenhausbehandlungen“ aus und unterschreiben diesen.
  2. Sie geben den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Krankenhaus ab.
  3. Das Krankenhaus ergänzt Ihren Antrag und schickt diesen mit der Rechnung an uns.
  4. Wir bearbeiten den Antrag und zahlen die Beihilfe direkt an das Krankenhaus aus.
  5. Sie erhalten den Beihilfebescheid wie bisher zur Prüfung der Beihilfefestsetzung.

Damit Sie überprüfen können, ob die erbrachten Leistungen zutreffend abgerechnet wurden, erhalten Sie von der stationären Einrichtung weiterhin eine Rechnung. Sollten Sie Grund zur Beanstandung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die stationäre Einrichtung. Bitte geben Sie der Beihilfestelle eine entsprechende Info darüber.

Was ist noch zu beachten?

Eine Antragsstellung für das Direktabrechnungsverfahren ist nur notwendig, wenn ein stationärer Behandlungsfall eintritt bzw. eingetreten ist und eine Rechnungstellung zu erwarten ist. Eine „vorsorgliche“ Antragsstellung für einen später eintretenden Behandlungsfall ist nicht möglich.

Am Leistungsumfang der Beihilfe und an der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Beihilfestelle ändert sich durch das Direktabrechnungsverfahren nichts. Auch das Vertragsverhältnis zwischen Patient/in und stationärer Einrichtung bleibt hiervon unberührt. Es ändert sich lediglich der Auszahlungsweg.

Hinsichtlich der Begleichung nicht erstatteter Rechnungsanteile (z.B. Telefonkosten, Mehrkosten für ein Einbettzimmer im Krankenhaus, etc.) wird sich die stationäre Einrichtung direkt an Sie wenden.

Um das Direktabrechnungsverfahren überhaupt durchführen zu können, ist jedem Antrag auf Direktabrechnung die dazugehörige Rechnung beizulegen. Sollte es für den stationären Aufenthalt mehrere (Teil-)Rechnungen geben, ist für jede (Teil-)Rechnung ein separater Antrag auf Direktabrechnung notwendig.

Ein Antrag kann nur dann korrekt und zügig bearbeitet werden, wenn dieser sowohl vom Beihilfeberechtigten selbst als auch von der stationären Einrichtung vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Wo finde ich die Vordrucke zur Direktabrechnung?

Den Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung in öffentlichen und privaten Krankenhäusern finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).
Den Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung in Einrichtungen für Sucht-, Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).
Den Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung in vollstationären Pflegeeinrichtungen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).
Den Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung bei stationärer Palliativversorgung im Hospiz finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).