Übertragung der Tarifeinigung auf Besoldung und Versorgung

Übertragung der Tarifeinigung auf Besoldung und Versorgung

03.07.2026

Übertragung der Tarifeinigung auf Besoldung und Versorgung

Besoldungs- und Versorgungsanpassungen werden bereits mit den Bezügen für August 2026 ausgezahlt – erste Auszahlung Ende Juli 2026.

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 14. Februar 2026 auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Das Land Baden-Württemberg plant, diesen Tarifabschluss zeit- und systemgerecht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und Versorgung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen. Der Finanzausschuss des Landtags hat jedoch am 2. Juli 2026 zugestimmt, dass die zum 1. April 2026 vorgesehenen Verbesserungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Die erste Auszahlung erfolgt mit den Bezügen für August 2026, die Ende Juli 2026 überwiesen werden. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
  • Erhöhung der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen entsprechend dem Tarifabschluss: 60 Euro zum 1. April 2026, weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und 30 Euro zum 1. Januar 2028.
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro zum 1. April 2026 sowie Erhöhung der Schichtzulagen um 150 Prozent. Für Beamtinnen und Beamte im Krankenpflegedienst ist künftig eine Zulage in Höhe von 187,50 Euro vorgesehen.

Ende Juli 2026 werden alle zum 1. April 2026 vorgesehenen Verbesserungen ausbezahlt. Dazu gehören die lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge, die höheren Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen sowie die angepassten Schicht- und Wechselschichtzulagen.