Bei Entsendungen/Dienstreisen ins Ausland benötigt der Arbeitnehmer/Beamte ggf. einen Nachweis über die anzuwendenden Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.
Eine Hilfestellung, welcher Vordruck für die Beantragung eines Nachweises bei einer Entsendung zu verwenden ist und wohin dieser ausgefüllt gesandt werden muss, finden Sie auf dem Vordruck LBV42103.