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Abschlagszahlung

Fachliches Thema 27. Oktober 2023

Abschlagszahlung

Bekomme ich eine Abschlagszahlung?

Ja, für den ersten Monat, in dem der Trennungsgeldanspruch entsteht. Danach bekommen Sie das Trennungsgeld monatlich für den Vormonat ausbezahlt. Sie können den Antrag auf Trennungsgeld sofort nach Ablauf des Monats bei uns stellen.

Sie können eine einmalige Abschlagszahlung erhalten wenn

  • die voraussichtliche Höhe des zu erwartenden Trennungsgeldes 200 EUR übersteigt,
  • ein geeigneter Nachweis vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Abschlags bereits Kosten entstanden sind oder sehr bald entstehen werden (z.B. für eine Bahnfahrkarte) und
  • Sie uns eine Abordnungsverfügung vorlegen.

Wie beantrage ich eine Abschlagszahlung?

Nutzen Sie unser Kundenportal!
Dort können Sie unter dem Menüpunkt „Service“ eine Nachricht an den für die Bearbeitung und Festsetzung des Trennungsgeldes zuständigen Bearbeiter senden und formlos eine Abschlagszahlung beantragen.
Falls Sie Dokumente einscannen und mit Ihrer Nachricht verschicken wollen, finden Sie Hinweise zum Scannen im Dokument Scannen.pdf.

Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Die Abschlagszahlung beträgt höchstens 80% der voraussichtlich entstehenden Kosten.