Altersgeld

Fachliches Thema

07.04.2026

Altersgeld

Besteht während des Bezugs von Altersgeld eine Beihilfeberechtigung?

Nein. Im Rahmen des Dienstrechtsreformgesetzes 2011 ist die Zahlung eines Altersgeldes möglich. Nach § 84 Absatz 1 letzter Satz Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg sind die Empfänger von Altersgeld jedoch ausdrücklich keine Versorgungsempfänger und somit auch keine beihilfeberechtigten Personen im Sinne der Beihilfeverordnung.