Besteht während des Bezugs von Altersgeld eine Beihilfeberechtigung?
Nein. Im Rahmen des Dienstrechtsreformgesetzes 2011 ist die Zahlung eines Altersgeldes möglich. Nach § 84 Absatz 1 letzter Satz Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg sind die Empfänger von Altersgeld jedoch ausdrücklich keine Versorgungsempfänger und somit auch keine Beihilfeberechtigten im Sinne der Beihilfeverordnung.