Asset-Herausgeber

Beihilfe: Änderungen im Kundenportal

Artikel 08. Januar 2024

Beihilfe: Änderungen im Kundenportal

Im Kundenportal des LBV sind Anpassungen vorgenommen worden, um die Services der Beihilfe nutzerfreundlich zusammenzufassen. 

Sie sehen nun auf der Startseite des Kundenportals den neuen Reiter Beihilfe.


 

In diesem finden Sie den Menüpunkt „Beihilfeantrag stellen“, über den Sie die verschiedenen Arten der Beihilfeantragstellung im LBV aufrufen können, sowie den „Bearbeitungsstand“ der eingegangenen Beihilfeanträge. 

Beihilfeantrag stellen

Hier werden Ihnen alle Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen können. 


 

Wenn Sie den „Beihilfeantrag Online“ wählen, werden Sie direkt zur Antragstellung weitergeleitet. 

Entscheiden Sie sich den Bereich „Beihilfe App“ auszuwählen, werden Sie auf die Seite der App „Beihilfe BW“ auf unserer Internetseite weitergeleitet. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zu unserer Beihilfe App. Über die QR-Codes gelangen Sie direkt in die Appstores von Apple oder Google, um die App herunterzuladen.    

Sie haben hier auch die Möglichkeit, den Antragsvordruck LBV301 zum Ausdrucken zu erstellen. Hierzu wählen Sie den Bereich „Personalisierter Beihilfeantragsvordruck“ aus. Im Anschluss daran werden Sie auf die Seite zur Eingabe Ihrer persönlichen Daten weitergeleitet, damit der individuelle Antragsvordruck für den Postversand erstellt werden kann. 

Bearbeitungsstand

Im „Bearbeitungsstand“ werden Ihnen Ihre letzten 10 Beihilfeanträge angezeigt. Sobald Ihr elektronischer Beihilfeantrag (mittels Beihilfeantrag Online oder App gestellt) bei uns eingegangen bzw. Ihr Papierantrag digitalisiert worden ist, ist hier ein Eintrag vorhanden.


 

Im Bereich „Bearbeitungsstand“ können Sie den Weg Ihres Beihilfeantrags in unserem elektronischen Beihilfeabrechnungssystem nachverfolgen.
Folgende Bearbeitungsstände werden Ihnen in der Spalte Bearbeitungsstand angezeigt:

„Antragseingang Digitalisierung/Vorprüfung“
Diesen Bearbeitungsstand erhält Ihr elektronischer Beihilfeantrag, sobald dieser im LBV eingegangen ist. Der Papierantrag erhält diesen Stand nach der Digitalisierung. Der Beihilfeantrag behält diesen Bearbeitungsstand, solange er sich in der Vorprüfung befindet. 

„Antragseingang Abrechnungssystem“
Sobald Ihr Beihilfeantrag an das Beihilfeabrechnungssystem übergeben worden ist, ändert sich der bisherige Bearbeitungsstand in „Antragseingang Abrechnungssystem“.

„Beihilfe wird ausgezahlt“
Diesen Bearbeitungsstand erhält Ihr Beihilfeantrag, sobald dieser im Beihilfeabrechnungssystem bearbeitet worden ist und für die Auszahlung der festgesetzten Beihilfe bereitsteht. 

„Beihilfe wurde ausgezahlt“ 
Sobald die Beihilfe ausgezahlt worden ist, ändert sich der Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrags in diese Meldung. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr mit der Post übersandter Beihilfeantrag zu Beginn mit einem identischen Antrags- und Eingangsdatum im Beihilfestatus angezeigt wird. Dieses spiegelt das Datum des Eingangs im Landesamt wieder. Erst wenn Ihr Beihilfeantrag im Prüfprogramm verarbeitet wird, ändert sich das Antragsdatum in das Datum, welches auf dem Antragsvordruck LBV301 angegeben worden ist.