Sie starten im Herbst Ihre Laufbahn als Anwärterin oder Anwärter des Landes Baden-Württemberg? Oder werden Sie neu als Landesbeamtin oder -beamter eingestellt? Zu Beginn stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen rund um Ihre Absicherung im Krankheitsfall.
Möchten Sie die pauschale Beihilfe wählen – mit einfachem Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung? Oder entscheiden Sie sich für die aufwendungsbezogene und ergänzende Beihilfe, in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung und eventuell ergänzt durch Wahlleistungen im Krankenhaus?
Informieren Sie sich direkt zu Beginn Ihrer Laufbahn über diese für Sie wichtige, persönliche Entscheidung. Beachten Sie auch die Fristen: Sowohl die pauschale Beihilfe als auch die Beihilfe für Wahlleistungen müssen Sie innerhalb von fünf Monaten beantragen.
Umfassende Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Website:
• in unserem Merkblatt für Neueinstellungen (Vordruck 300)
• im Merkblatt zur pauschalen Beihilfe (Vordruck 375a)
• im Merkblatt zu den Wahlleistungen (Vordruck 305c1)
• sowie allgemein in den fachlichen Themen der Beihilfe