Bitte reichen Sie grundsätzlich keine Originalbelege ein (mit Ausnahme von Belegen im Todesfall): es genügt die Vorlage von Duplikaten / Zweitschriften oder Kopien. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht erforderlich.
Bitte reichen Sie grundsätzlich keine Originalbelege ein (mit Ausnahme von Belegen im Todesfall): es genügt die Vorlage von Duplikaten / Zweitschriften oder Kopien. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht erforderlich.