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Beurlaubung

Fachliches Thema 20. April 2016

Beurlaubung

Besteht während der Dauer der Beurlaubung ohne Bezüge eine Beihilfeberechtigung?

Nein. Für die Dauer der Beurlaubung ohne Bezüge haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe.
Dauert die Beurlaubung jedoch nicht länger als 31 Kalendertage, bleibt der Anspruch auf Beihilfe bestehen.