– gilt nur für die Polizei –
Wer bekommt Einsatzabfindung?
Anspruch auf Einsatzabfindung haben ausschließlich Polizeibeamte.
Was ist eine Einsatzabfindung?
Polizeibeamte haben Anspruch auf Einsatzabfindung, wenn sie innerhalb oder außerhalb ihres Dienstortes einen geschlossenen Einsatz durchführen. Die Einsatzabfindung wird anstelle der üblichen Reisekostenvergütung als Pauschvergütung gewährt.
Wann wird eine Einsatzabfindung erstattet?
Ob und in welcher Höhe Einsatzabfindung oder Reisekosten für die Teilnahme am geschlossenen Einsatz erstattet wird, entscheidet sich nach der Dauer des Einsatzes und ob während des Einsatzes unentgeltlich Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt wurde.
Wie wird die Einsatzabfindung beantragt?
Die Einsätze in geschlossenen Einheiten werden von der Polizei über eine Schnittstelle nach DRIVE-BW übertragen.