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Gehaltsmitteilung

Fachliches Thema 26. April 2016

Gehaltsmitteilung

Wann erhalte ich meine Bezüge bzw. meine Gehaltsmitteilung?

Sie erhalten Ihre Bezüge monatlich im Voraus und zwar am letzten Werktag des Vormonats. Über deren Zusammensetzung werden Sie durch eine Gehaltsmitteilung („Mitteilung über die Zusammensetzung der Bezüge“) informiert. Wenn Sie Ihre Post elektronisch über das Kundenportal erhalten, können Sie die Gehaltsmitteilung dort abrufen. Eine Gehaltsmitteilung erhalten Sie nur, wenn sich eine Änderung der Brutto- oder Nettobezüge ergibt. Bitte überprüfen Sie die Angaben in der Gehaltsmitteilung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.