Welche Impfungen werden von der Heilfürsorge erstattet?
Heilfürsorgeberechtigte Personen haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie (SiRL) aufgenommen wurden. Diese Leistungen können über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.
Hinweis:
Schutzimpfungen aufgrund von privaten Reisen ins Ausland (z.B. gegen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A oder Typhus) werden von der Heilfürsorge nicht übernommen und auch nicht nachträglich erstattet. Impfungen, auf die kein Heilfürsorgeanspruch besteht, sind auf Privatrezept auszustellen. Die heilfürsorgeberechtigten Personen haben sowohl die Kosten für den Impfstoff wie auch für die ärztlichen Leistungen selbst zu tragen.
Folgende Impfungen können über die Heilfürsorge abgerechnet werden (einschließlich etwaiger Sonderregelungen für Baden-Württemberg):
| Impfungen gegen | Indikation |
| Coronavirus (COVID-19) |
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| Diphtherie | als Standardimpfung (Nachholimpfung oder als Auffrischimpfung alle 10 Jahre) |
| Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne geographische Einschränkungen empfohlen |
| Haemophilus influenzae Typ b (Hib) | Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie (Sichelzellenanämie, Fehlen der Milz) |
| Hepatitis A |
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| Hepatitis B | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen |
| Herpes zoster (Gürtelrose) |
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| Humane Papillomviren (HPV) | Grundsätzlich sollte die Impfserie im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden |
| Influenza (Grippe) | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen |
| Masern | Standardimpfung für ab 01.01.1971 geborene Personen ab dem Alter von 18 Jahre, die
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| Meningokokken | Indikationsimpfung für gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion oder bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden. |
| Mpox und andere Orthopocken | Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (zum Beispiel bei häufig wechselnden Sexualpartnern) |
| Pertussis (Keuchhusten) | Standardimpfung für Erwachsene |
| Pneumokokken |
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| Respiratorische Synztial-Viren (RSV) |
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| Röteln | Indikationsimpfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter. |
| Tetanus | Standardimpfung für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfstoffdosis der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. |
| Tollwut | Nur als postexpositionelle Prophylaxe. |
| Varizellen (Windpocken) |
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Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche