Impfungen

Fachliches Thema

06.08.2026

Impfungen

Welche Impfungen werden von der Heilfürsorge erstattet?

Heilfürsorgeberechtigte Personen haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie (SiRL) aufgenommen wurden. Diese Leistungen können über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.

Hinweis:
Schutzimpfungen aufgrund von privaten Reisen ins Ausland (z.B. gegen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A oder Typhus) werden von der Heilfürsorge nicht übernommen und auch nicht nachträglich erstattet. Impfungen, auf die kein Heilfürsorgeanspruch besteht, sind auf Privatrezept auszustellen. Die heilfürsorgeberechtigten Personen haben sowohl die Kosten für den Impfstoff wie auch für die ärztlichen Leistungen selbst zu tragen.

Folgende Impfungen können über die Heilfürsorge abgerechnet werden (einschließlich etwaiger Sonderregelungen für Baden-Württemberg):
 

Impfungen gegen Indikation
Coronavirus (COVID-19)
  • Personen im Alter ab 18 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder ungeimpft)
  • Personen ab 60 Jahren jährliche Auffrischimpfungen
Diphtherie  als Standardimpfung (Nachholimpfung oder als Auffrischimpfung alle 10 Jahre)
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne geographische Einschränkungen empfohlen
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie (Sichelzellenanämie, Fehlen der Milz)

Hepatitis A
  • Patienten mit risikobehaftetem Sexualverhalten,
  •  Patienten mit häufiger Blutübertragung
Hepatitis B Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Ab 18 Jahre als Indikationsimpfung bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung an Herpes zoster zu erkranken.
  • Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen
Humane Papillomviren (HPV) Grundsätzlich sollte die Impfserie im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden
Influenza (Grippe) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Masern

Standardimpfung für ab 01.01.1971 geborene Personen ab dem Alter von 18 Jahre, die

  • ungeimpft sind
  • in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder
  • einen unklaren Impfstatus haben
Meningokokken 

Indikationsimpfung für gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion oder bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden.

Mpox und andere Orthopocken Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (zum Beispiel bei häufig wechselnden Sexualpartnern)
Pertussis (Keuchhusten) Standardimpfung für Erwachsene
Pneumokokken
  •  Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre;
  •  Indikationsimpfung für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit, z.B. angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Im-munsuppression oder sonstigen chronischen Krankheiten oder anatomische und Fremdkörper-assoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis (z.B. Cochlea-Implantat).
Respiratorische Synztial-Viren (RSV)
  • Für Personen ab 75 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen

  • Personen im Alter von 60-74 Jahren mit einer schweren Ausprägung einer Grunderkrankung wie z.B.:
    o    chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
    o    chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    o    hämato-onkologische Erkrankungen
    o    Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
    o    chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
    o    angeborene oder erworbene Immundefizienz

Röteln Indikationsimpfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.
Tetanus Standardimpfung für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfstoffdosis der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.
Tollwut

Nur als postexpositionelle Prophylaxe.

Varizellen (Windpocken)
  • Kinder und Jugendliche
  • seronegative Frauen mit Kinderwunsch
  • seronegative Personen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
  • empfänglichen Personen mit schwerer Neurodermitis
  • empfänglichen Personen mit engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten

Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche