Das Kindergeld beantragen Sie bitte bei der für Sie regional zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg war bis zum 31.03.2022 das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg grundsätzlich die zuständige Familienkasse.
Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes haben die regional zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 1. April 2022 diese Aufgabe übernommen. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Kindergeld an die für Sie regional zuständige Familienkasse.