06.07.2026
Kinderbezogener Familienzuschlag: neue Ansprechpartner im LBV
Beim kinderbezogenen Familienzuschlag haben sich Ende Juni die Zuständigkeiten im LBV geändert: Ab sofort wenden Sie sich auch mit diesem Thema an Ihre zuständige Sachbearbeitung für die Bezügeabrechnung. Dies gilt für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Ihre persönliche Ansprechperson für Besoldung bzw. Versorgung finden Sie oben rechts unter 1. auf Ihrer aktuellsten Bezügemitteilung, die Sie jederzeit über das LBV-Kundenportal abrufen können.
Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich nur die zuständige Ansprechperson im LBV. Seit Ende Juni weist das LBV mit einem zentralen Anrufbeantworter (Tel. 0711/3426-3600) auf diese Umstellung hin. Mit der Bezügemitteilung Ende August 2026 erhalten betroffene Kundinnen und Kunden zudem eine schriftliche Information.
Fragen zum kinderbezogenen Familienzuschlag?
Hier auf unserer Website stellen wir Ihnen viele grundsätzliche Informationen rund um den kinderbezogenen Familienzuschlag zur Verfügung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich am besten über unser Kundenportal per Nachricht direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.