Lohnsteuerbescheinigung
Seit dem 01.01.2017 ist das LBV verpflichtet, alle steuerfreien Reisekostenzahlungen auf der Lohnsteuerbescheinigung des Beschäftigten auszuweisen.
In den folgenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung werden die steuerfreien Reisekostenzahlungen ausgewiesen:
Zeile der LSt-Bescheinigung | Bezeichnung | Reisekostenvergütungsart |
---|---|---|
20 | Steuerfreie Verpflegungszuschüsse | Tagegeld Einsatzabfindung Zehrkosten Pauschvergütung Aufwandsentschädigung für Verpflegung |
37 | Steuerfreier Fahrkostenersatz | Wegstreckenentschädigung Mitnahmeentschädigung Bahnkosten Bahnreservierungskosten Flugkosten ÖPNV-Kosten Taxikosten Mietwagenkosten |
38 | Steuerfreie Unterkunftskosten | Übernachtungsgeld Aufwandsentschädigung für Unterkunft |
39 | Steuerfreier Ersatz für Reisenebenleistungen |
Nebenkosten |
Alle steuerfreien Reisekostenerstattungen, die seit dem 01.01.2017 ausgezahlt werden, werden den jeweiligen Stichworten der Lohnsteuerbescheinigung zugeordnet. Auf jedem Reisekostenbescheid/jeder Festsetzung ab dem 01.01.2017 erscheint eine aktuelle Übersicht der steuerfreien Reisekostenerstattungen, die in dem laufenden Abrechnungsjahr bereits abgerechnet und auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt wurden.