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Lohnsteuerbescheinigung

Lohnsteuerbescheinigung

Seit dem 01.01.2017 ist das LBV verpflichtet, alle steuerfreien Reisekostenzahlungen auf der Lohnsteuerbescheinigung des Beschäftigten auszuweisen.

In den folgenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung werden die steuerfreien Reisekostenzahlungen ausgewiesen:

Zeile der LSt-Bescheinigung Bezeichnung Reisekostenvergütungsart
20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse Tagegeld
Einsatzabfindung
Zehrkosten
Pauschvergütung
Aufwandsentschädigung für Verpflegung
37 Steuerfreier Fahrkostenersatz Wegstreckenentschädigung
Mitnahmeentschädigung
Bahnkosten
Bahnreservierungskosten
Flugkosten
ÖPNV-Kosten
Taxikosten
Mietwagenkosten
38 Steuerfreie Unterkunftskosten Übernachtungsgeld
Aufwandsentschädigung für Unterkunft
39 Steuerfreier Ersatz für
Reisenebenleistungen
Nebenkosten

 

Alle steuerfreien Reisekostenerstattungen, die seit dem 01.01.2017 ausgezahlt werden, werden den jeweiligen Stichworten der Lohnsteuerbescheinigung zugeordnet. Auf jedem Reisekostenbescheid/jeder Festsetzung ab dem 01.01.2017 erscheint eine aktuelle Übersicht der steuerfreien Reisekostenerstattungen, die in dem laufenden Abrechnungsjahr bereits abgerechnet und auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt wurden.