Sind die Aufwendungen für Medizinprodukte beihilfefähig?
Medizinprodukte sind keine Arzneimittel im Sinne des Beihilferechts und somit grundsätzlich nicht beihilfefähig. Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht für Medizinprodukte, die in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen.
Eine Liste der beihilfefähigen Medizinprodukte finden Sie im Dokument beihilfefähige Medizinprodukte.pdf (12/25, PDF, 486 KB).