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Medizinprodukte

Fachliches Thema 02. Oktober 2024

Medizinprodukte

Welche Medizinprodukte sind nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 Buchstabe d BVO beihilfefähig?

Das sind die Medizinprodukte, die in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind (bis zum 31.03.2024 Anlage 4 zur Bundesbeihilfeverordnung) und die dort genannten Maßgaben, also die dort genannten medizinischen Anwendungsgebiete, erfüllen.

Die gültige Liste der beihilfefähigen Medizinprodukte für Aufwendungen, die ab dem 01.04.2024 entstanden sind, finden Sie im Dokument beihilfefähige Medizinprodukte.pdf.