Medizinprodukte

Fachliches Thema

18.12.2025

Medizinprodukte

Sind die Aufwendungen für Medizinprodukte beihilfefähig?

Medizinprodukte sind keine Arzneimittel im Sinne des Beihilferechts und somit grundsätzlich nicht beihilfefähig. Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht für Medizinprodukte, die in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen. 

Eine Liste der beihilfefähigen Medizinprodukte finden Sie im Dokument beihilfefähige Medizinprodukte.pdf (12/25, PDF, 486 KB).