Welche Medizinprodukte sind ab 01.04.2014 nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 Buchstabe d BVO beihilfefähig?
Das sind die Medizinprodukte, die in Anlage 4 zur Bundesbeihilfeverordnung – BBhV – aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben, also die dort genannten medizinischen Anwendungsgebiete, erfüllen.
Die gültige Liste der beihilfefähigen Medizinprodukte für Aufwendungen