Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind zum Beispiel:
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Eintrittskosten
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Garagenmieten / Parkgebühren
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Kosten für Gepäckaufbewahrung, -mitnahme oder -versicherung
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Post – / Telefongebühren
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Teilnehmer- / Tagungsgebühren
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Kosten für Begleitpersonen von schwerbehinderten Dienstreisenden
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Kosten in Verbindung mit Auslandsdienstreisen (z. B. Pass- / Visumgebühren)
Wann werden Nebenkosten erstattet?
Nebenkosten werden nur dann erstattet, wenn sie mit der Durchführung Ihrer Dienstreise in unmittelbarem Zusammenhang stehen und wenn sie für die Dienstreise bzw. die Erledigung Ihres Dienstgeschäfts notwendig waren. Bitte begründen Sie bei Ihrem Antrag auf Reisekostenvergütung genau, warum diese Nebenkosten notwendig waren.
In welcher Höhe werden Nebenkosten erstattet?
Sofern die Nebenkosten begründet sind, werden sie in voller Höhe erstattet.