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Personalnummer

Fachliches Thema 19. April 2023

Personalnummer

Sobald wir Ihnen Witwen- oder Witwergeld zahlen können, erhalten Sie von uns zwei, ggf. drei Personalnummern.

Die ersten acht Ziffern stimmen überein, erst nach dem Schrägstrich finden Sie abweichende Angaben, die das zuständige Arbeitsgebiet bei uns bezeichnen. Die Unterscheidung ist notwendig, weil die Bearbeitung Ihrer Bezüge, Beihilfezahlungen und ggf. Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags in verschiedenen Arbeitsgebieten erfolgt. Mit Hilfe dieser Personalnummern erfolgt eine Zuordnung, welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist. Bitte geben Sie daher Ihre zutreffende Personalnummer bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf an.

Ihre aktuelle(n) Personalnummer(n) finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung oder dem letzten Beihilfebescheid.