Sobald wir Ihnen Waisengeld zahlen können, erhalten Sie von uns zwei Personalnummern.
Die ersten acht Ziffern stimmen überein, erst nach dem Schrägstrich finden Sie abweichende Angaben, die das zuständige Arbeitsgebiet bei uns bezeichnen. Die Unterscheidung ist notwendig, weil die Bearbeitung Ihrer Bezüge/Kindergeldzahlungen und Ihrer Beihilfezahlungen in verschiedenen Arbeitsgebieten erfolgt. Mit Hilfe dieser Personalnummern erfolgt eine Zuordnung, welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist. Bitte geben Sie daher Ihre zutreffende Personalnummer bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf an.
Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung oder dem letzten Beihilfebescheid.