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Privatklinik

Fachliches Thema 28. November 2022

Privatklinik

Hierunter verstehen wir ein nicht zugelassenes Krankenhaus nach § 108 SGB V. Nicht zugelassen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Krankenhäuser in der Regel gesetzlich Krankenversicherte nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandeln, weil sie keine Versorgungsverträge mit der Gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt LBV305c2.pdf.