Die professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungsumfang der Heilfürsorge enthalten. Der Zahnarzt bietet die Zahnreinigung als Privatleistung an, die der Patient selbst bezahlen muss und für die keine Erstattung möglich ist. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte pro Zahn, Brückenglied oder Implantat berechnet.