Für psycho- und verhaltenstherapeutischen Maßnahmen gelten die entsprechenden Vereinbarungen der kassenärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinien). Diese Richtlinien erläutern die einzelnen Behandlungs- und Anwendungsformen, die Anwendungsbereiche, den Leistungsumfang, Grundsätzliches zum Antragsverfahren und dem Gutachterverfahren. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Informationen zu psychotherapeutischen Behandlungen.pdf.