Erhalte ich Sterbegeld?
Nur der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf Sterbegeld. Sie als leibliches Kind, Adoptivkind oder Enkelkind des Verstorbenen können kein Sterbegeld erhalten.
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Nur der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf Sterbegeld. Sie als leibliches Kind, Adoptivkind oder Enkelkind des Verstorbenen können kein Sterbegeld erhalten.